Fällung der Friedhofslinde bleibt unaufgeklärt – Baumschutz muss weitergehen


Es ist Gewissheit: Die Fällung einer Linde auf dem Schnarsleber Friedhof wird sich nicht mehr aufklären lassen. Die Bürgerinitiative hat nun ein „Fällgutachten kurz“ von der Gemeinde erhalten. Aber es wirft viele Fragen auf – zumindest für Laien.

Auf dem Formblatt stehen eine Reihe von Angaben: Totholz, Zwiesel, Efeubewuchs, Nähe zu Gräbern, aber keine Angaben zu Baumhöhe und Kronendurchmesser. Vitalitätsgrad 1,5 (nur leicht geschädigt)

Es leuchtet nicht ein, warum diese leicht geschädigte Linde gefällt wurde, während halbtote Bäume stehen blieben. (Es ist ja bekannt, daß vier von fünf Bäumen in Deutschland mehr oder weniger geschädigt sind, und niemand kommt auf die Idee, sie alle abzuholzen.)

Wir fragen einen Baumgutachter. Er schreibt: „Ob ein Baum fit war oder von ihm Gefahren ausgingen, können Sie nicht an einem gesunden Stammrest nach der Fällung festmachen. Ob ein Baum entfernt werden muss, um Gefahren zu begegnen, ergibt sich aus einer seriösen Gesamtbetrachtung. Das Fällgutachten ist außerdem kein Gutachten, sondern eine verwaltungsinterne kurze Notiz der Ergebnisse einer Baumkontrolle, aus der sich ergibt, was man innerhalb von drei Monaten machen will.“

Die „seriöse Gesamtbetrachtung“ kann nicht nachgeholt werden. Der Grund für die Fällung der Linde bleibt unaufgeklärt. Aber die Arbeit der Bürgerinitiative geht weiter.

In einem Brief an die Gemeinde bittet die BI, die Liste der geplanten Baumpflegemaßnahmen rechtzeitig vor dem 1. Oktober einsehen zu dürfen, wie es früher einmal üblich war. Diese Liste sollte abgesehen von Einzelfällen verbindlich sein. Außerdem fordert die Bürgerinitiative mindestens drei Ersatzpflanzungen für die gefällte Linde.

Wichtige Erkenntnis: Bürger müssen selbstbewusst und klar auftreten, um Gehör zu finden. Das ist anscheinend geschehen; die neuen Signale aus der Verwaltung lassen hoffen.